Burgbann

Burgbann, im frühen Mittelalter das Recht, innerhalb eines befestigten Bezirks die Herrschaft auszuüben, besonders das Recht des Burgherrn, die Bevölkerung zur Teilnahme an der Errichtung und Unterhaltung sowie Bewachung und Verteidigung der Wehranlagen zu verpflichten. Der Burgbann wurde im späteren Mittelalter häufig durch Geldleistungen (Burgpfennig, Grabengeld) abgegolten.

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.