Burgbann
Burgbann, im frühen Mittelalter das Recht, innerhalb eines befestigten Bezirks die Herrschaft auszuüben, besonders das Recht des Burgherrn, die Bevölkerung zur Teilnahme an der Errichtung und Unterhaltung sowie Bewachung und Verteidigung der Wehranlagen zu verpflichten. Der Burgbann wurde im späteren Mittelalter häufig durch Geldleistungen (Burgpfennig, Grabengeld) abgegolten.
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