Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen

Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen, Abkürzung BAV,

1901 gegründet (seitdem mehrere Namensänderungen), 1951 neu errichtete selbstständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen, Sitz: Bonn. Aufgaben: Finanz- und Rechtsaufsicht über deutsche Versicherungsunternehmen im Inland und bei Tätigkeit in der EU (Sitzlandkontrolle); Aufsicht über die Tätigkeit von Versicherern aus Drittstaaten; Bearbeitung der Beschwerden von Versicherungsnehmern, Versicherten und

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.