Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Abkürzung BAMF,

Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern; 1965 als Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge errichtet, durch das Zuwanderungsgesetz 2004 in BAMF umbenannt; Sitz: Nürnberg; zuständig insbesondere für die Bearbeitung und die Beurteilung von Asylanträgen von Flüchtlingen (Asyl); mit der Umbenennung wurden die Zuständigkeiten um weitere Aufgaben, u.

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