Blaulicht

Blaulicht, blaues Blinklicht,

blau blinkende Beleuchtungseinrichtung an Einsatzfahrzeugen der Polizei (auch Militärpolizei), der Bundespolizei, des Zolldienstes, der Feuerwehr und anderer Rettungsdienste sowie von Krankenkraftfahrzeugen. Seine Verwendung ist zur Warnung an Unfall- und sonstigen Einsatzstellen, zur Begleitung von Fahrzeugen oder geschlossenen Verbänden zulässig, verschafft aber keine Vorrechte. Blaulicht in Verbindung mit dem Einsatzhorn (»Martinshorn«)

Quellenangabe

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