Betriebseinnahmen (Einkommensteuerrecht)
Betriebseinnahmen, Einkommensteuerrecht:
alle betrieblich veranlassten Erträge in Geld oder Geldeswert, z. B. Entgelte aus Warenlieferungen (Gewinneinkünfte § 2 Absatz 1 Nummer 1–3 EStG). Der im EStG nicht enthaltene Begriff wird analog zum Begriff Betriebsausgaben ausgelegt. Bei der Gewinnermittlung nach § 4 Absatz 1 und § 5 EStG bestimmt sich die Entstehung von
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