Berlin (Erzbistum)

Berlin, Erzbistum (seit 1994). An die Stelle der dem Fürstbischof von Breslau unterstellten, 1821 errichteten Apostolischen Delegatur Brandenburg-Pommern trat 1930 entsprechend dem Preußischen Konkordat von 1929 das Bistum Berlin als Suffraganbistum von Breslau. Es umfasste außer Berlin selbst die Regierungsbezirke Potsdam, Frankfurt (Oder) (teilweise), Stettin, Stralsund und Köslin (teilweise).

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.