Beigeordneter

Beigeordneter, vom Gemeindeparlament (Stadtrat, Stadtverordnetenversammlung) auf Zeit gewählter Beamter, der in ehren- oder hauptamtlicher Funktion für bestimmte Bereiche der öffentlichen Verwaltung verantwortlich ist.

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.