Bauschäden
Bauschäden, durch mangelhafte Ausführung, unzureichende Unterhaltung und/oder äußere Einwirkung entstehende Schäden an der Bausubstanz eines Gebäudes oder Bauwerks. Zivilrechtlich kommt bei Bauschäden in der Regel das Recht des Werkvertrages zur Anwendung. Die Gewährleistungsansprüche des Bauherrn für Schäden an Bauwerken (d. h. mit dem Boden fest verbundene Hoch- und Tiefbauten)
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