Baumassenzahl
Baumassenzahl, Abkürzung BMZ,
neben der Grundflächenzahl (GRZ) und der Geschossflächenzahl (GFZ) eine Kenngröße zur Bestimmung des Maßes der baulichen Nutzung. Die Baumassenzahl gibt an, wie viele Kubikmeter Baumasse je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Gesetzliche Grundlage: Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) vom 26. 6. 1962 in der Fassung vom 23. 1.
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