Baukindergeld
Baukindergeld, Regelung im Einkommensteuerrecht, mit der der Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum durch Familien mit Kindern gefördert werden sollte. Danach durften bei nach dem 31. 12. 1990 angeschafften oder hergestellten Objekten acht Jahre lang für jedes Kind 1 000 DM (512 €) von der Steuerschuld abgezogen werden. Mit Umstellung
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