Historischer Hintergrund
Die gutsherrschaftlichen und grundherrschaftlichen Verhältnisse wurden im Zuge des aufgeklärten Absolutismus bereits seit 1789 in Deutschland von einigen Herrschenden in Frage gestellt. So wurde in Brandenburg-Preußen unter König Friedrich Wilhelm I. (* 1688, † 1749) in den Jahren 1718/19 und König Friedrich II., dem Großen im Jahr 1777 versucht, durch teilweise Eigentumsverleihung
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Mitwirkende
Dr. Melanie Carina Schmoll
Quellenangabe