Baubetreuungsvertrag

Baubetreuungsvertrag, meist als Geschäftsbesorgungsvertrag ausgestalteter Vertrag, durch den sich der eine Teil (Baubetreuer) verpflichtet, im Namen und für Rechnung des Bauherrn die Planung, Durchführung und Abrechnung des Baugeschehens zu übernehmen. Vom Baubetreuungsvertrag ist der Bauträgervertrag zu unterscheiden, durch den sich der Bauträger verpflichtet, das Bauvorhaben im eigenen Namen,

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