Austrägalgericht
Austrägalgericht [latinisierte Bildung zu veraltet deutsch Austrag »Ausgleich«, »Schiedsgericht«],
ein seit dem 14. Jahrhundert für Streitigkeiten zwischen Fürsten, Prälaten, Städten und Rittern zuständiges Schiedsgericht. Im Deutschen Bund wurde die richterliche Gewalt für Streitigkeiten zwischen Bundesgliedern dem obersten Gerichtshof eines Bundesstaates übertragen. Die Vollstreckung der Urteile oblag der Bundesversammlung.
Informationen zum Artikel
Quellenangabe