Außenhandelsmonopol

Außenhandelsmonopol, ein Monopol des Staates über die Ein- und Ausfuhr von Waren und Dienstleistungen, das er meist über eine von ihm bestimmte zentrale Instanz ausübt. Ein partielles Außenhandelsmonopol betrifft einzelne Waren oder -gruppen (z. B. in Deutschland zwischen den Weltkriegen u. a. Getreide und Öl), beim totalen Außenhandelsmonopol

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