Ausgleichstaxe (Österreich)

Ausgleichstaxe, in Österreich

Bezeichnung für die Abgabe, die ein Dienstgeber zahlen muss, wenn er die Einstellungspflicht von Menschen mit Behinderung nicht erfüllt; in Deutschland als Ausgleichsabgabe für schwerbehinderte Menschen bezeichnet.

Quellenangabe

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