Österreichisch-Ungarischer Ausgleich

Österreichisch-Ungarischer Ausgleich, die 1867 getroffenen Abmachungen zur Umwandlung des Kaisertums Österreich in die »Österreichisch-Ungarische Monarchie« (offizieller Titel seit 14.11.1868) unter Festlegung des staatsrechtlichen Verhältnisses zwischen Ungarn und den im Reichsrat vertretenen Ländern der zisleithanischen Reichshälfte.

Nach mehrjährigen Vorverhandlungen beschleunigte die österreichische Niederlage im Deutschen Krieg von 1866 den baldigen Ausgleich mit Ungarn. Er kam zustande infolge der Bildung eines konstitutionellen Ministeriums in Ungarn (Februar 1867), von Verhandlungen zwischen Friedrich Ferdinand Graf von Beust und den ungarischen Vertretern G. Graf Andrássy dem Älteren und F. von Deák, des Vertrags vom 15.3.1867 sowie der kaiserlichen Sanktionierung des ungarischen

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