Ausbildungsfreiheit
Ausbildungsfreiheit, das Recht der freien Wahl des Ausbildungsganges und der Ausbildungsstätte. In Deutschland ist die Ausbildungsfreiheit als Teil der Berufsfreiheit durch Artikel 12 GG gewährleistet. Wie diese unterliegt auch die Ausbildungsfreiheit der gesetzlichen Regelung und Einschränkung. Als primär staatsgerichtetes Abwehrrecht gibt die Ausbildungsfreiheit keinen Anspruch auf Verschaffung eines Ausbildungsplatzes.
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