Aufwandsteuer
Aufwandsteuer, in der älteren Steuerlehre die Besteuerung eines besonderen Aufwands in der Lebenshaltung (z. B. Dienstboten-, Karossensteuer), praktisch eine Unterart der Luxussteuer. Der Begriff wird in der Finanzwissenschaft heute meist als Synonym für Verbrauchsteuer verwendet. Im Steuerrecht dagegen wird verschiedentlich, z. B. bei der Steuergesetzgebungshoheit gemäß Artikel 105 Grundgesetz
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