Auftragsangelegenheiten (Verfassungsrecht)
Auftragsangelegenheiten, allgemein Geschäfte der staatlichen Verwaltung, deren Wahrnehmung einer anderen nachgeordneten Verwaltungseinheit übertragen ist (mittelbare Staatsverwaltung); im Verfassungsrecht existiert die definitorisch von der Wahrnehmung von Auftragsangelegenheiten abzugrenzende, aber wesensähnliche Auftragsverwaltung, worunter die Ausführung von Bundesgesetzen im Auftrag des Bundes durch die Länder in den durch das Grundgesetz
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