Arbeitnehmer-Pauschbetrag
Arbeitnehmer-Pauschbetrag, seit 1990 im Einkommensteuerrecht (§ 9 a EStG) verankerter pauschaler Abzug für Werbungskosten bei Einnahmen aus nicht selbstständiger Arbeit (§ 19 EStG). Er greift immer dann, wenn vom Arbeitnehmer keine höheren Werbungskosten nachgewiesen werden. Er ersetzte den Werbungskosten-Pauschbetrag, den Arbeitnehmer- und den Weihnachtsfreibetrag. Mit dem Steuervereinfachungsgesetz 2011 wurde
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