Applikation (katholische Kirche)

Applikation [zu lateinisch applicare »anfügen«, »hinwenden«, »anwenden«] die, -/-en,  katholische Kirche:

Darbringung des eucharistischen Opfers für bestimmte Personen (Lebende und noch nicht zur Vollendung gelangte Verstorbene, Fegefeuer), für die der Priester gegebenenfalls auch eine Gabe (Messstipendium) annehmen darf. Die sogenannte Applikationspflicht schreibt jedem Bischof und Priester vor, an Sonn- und Feiertagen eine Messe für die ihm in der Diözese oder

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