Anwartschaft (bürgerliches Recht)
Anwartschaft, bürgerliches Recht:
die dem Anwärter nur tatsächlich (und nicht rechtsverbindlich) eingeräumte Aussicht auf einen künftigen Rechtserwerb, z. B. die Stellung als Ersatzerbe. Hiervon zu unterscheiden ist das Anwartschaftsrecht, bei dem es sich um die Vorstufe zum Vollerwerb eines Rechts handelt, das dem Inhaber des Anwartschaftsrechts gegen seinen Willen oder ohne sein
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