Antinomie (Recht)

Antinomie [zu griechisch nómos »Gesetz«] die, -/...ˈmi|en, Recht:

der Widerspruch zwischen zwei Rechtssätzen desselben Gesetzes. Verschiedene Bestimmungen desselben Gesetzeswerkes widersprechen oder überschneiden sich, sodass es einer Abgrenzung (meist durch die Rechtsprechung) bedarf. Dies gilt z. B. für einige Grundrechte und ihre ausdrücklichen und immanenten Schranken.

Quellenangabe

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