Anschlusszone (Seerecht)

Anschlusszone, Seerecht:

eine an das Küstenmeer angrenzende Zone, in welcher dem Küstenstaat Kontrollbefugnisse zustehen, die er ausüben darf, um Verstöße gegen seine Zoll- und sonstigen Finanzgesetze, Einreise- oder Gesundheitsgesetze und die diesbezüglichen sonstigen Vorschriften zu verhindern beziehungsweise zu ahnden. Die Anschlusszone darf sich nach dem UN-Seerechtsübereinkommen von 1982 (in Kraft seit 1994)

Quellenangabe

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