Anschaffung
Anschaffung, jedes auf Erwerb von Eigentum an Wirtschaftsgütern gegen Entgelt gerichtete Rechtsgeschäft, durch das ein Wirtschaftsgut aus dem Vermögen des Veräußerers in das Vermögen des Erwerbers übergeht (z. B. Kauf, Tausch). Keine Anschaffungen sind Erwerb durch Schenkung, Erbschaft oder Aneignung.
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