Angarienrecht
Angari|enrecht [zu griechisch angareía »Frondienst der Angaroi«],
das aus der Territorialität der Staatsgewalt abgeleitete Recht des Staates, bei dringender Not, besonders im Krieg, fremde Handelsschiffe in seinen Häfen und Binnengewässern gegen volle Entschädigung zu Transportzwecken zu beschlagnahmen. – Angarien (Singular lateinisch Angarium) hießen im Römischen Reich die gesetzlich erzwungenen, von den Grundbesitzern unentgeltlich
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