Anefang
Anefang [althochdeutsch anafâhan »anfassen«, mittelhochdeutsch vürvanc »Beschlagnahme«],
im mittelalterlichen Recht die außergerichtliche Inanspruchnahme einer in fremdem Besitz befindlichen Sache, weil sie dem Kläger durch einen Bruch seiner Gewere gestohlen oder geraubt worden sei. Der Anefang führte zum Anefangsprozess und zum Gewährenzug: Der Beklagte berief sich auf seinen Vormann, dieser gleichfalls usw., bis der Dieb oder Räuber gefunden
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