Amtmann

Amtmann, seit dem späten Mittelalter der mit der Verwaltung und oft auch mit der Wahrnehmung der Gerichtsbarkeit in einem bestimmten Bezirk (Amt) betraute landesherrliche Beamte (Meier, Pfleger, Vogt). Heute ist Amtmann die Amtsbezeichnung für einen (männlichen oder weiblichen) Beamten des gehobenen Dienstes.

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.