amtlicher Markt
amtlicher Markt, Marktsegment des deutschen Börsenhandels mit dem umfangreichsten Handelsvolumen und den strengsten Zulassungsvoraussetzungen. Um am amtlichen Markt zum Handel zugelassen zu werden, muss ein Unternehmen mindestens drei Jahre existieren, einen Emissionsprospekt veröffentlichen und regelmäßig weitere Publikationspflichten erfüllen (§§ 30 ff. Börsengesetz vom 22. 6. 2002 und §§ 1 ff.
Informationen zum Artikel
Quellenangabe