Juristisch-sozialrechtliche Aspekte des Alterns
Im Gegensatz zum Jugendalter ist die Lebensphase Alter rechtlich nicht übergreifend geregelt (z. B. existiert im Unterschied zum Jugendstrafrecht kein Altersstrafrecht). Allerdings gibt es eine Vielzahl von juristisch bedeutsamen Altersgrenzen. Beim Übergang in den Ruhestand ist altersbedingtes Pflichtausscheiden aus dem Erwerbsleben zu unterscheiden von altersbedingten Voraussetzungen für den Empfang von
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