Allgemeine Kreditvereinbarungen
Allgemeine Kreditvereinbarungen, Abkürzung AKV, englisch General Arrangements to Borrow [ˈdʒenərəl əˈreɪndʒmənts tə ˈbɔrəʊ], Abkürzung GAB,
Verpflichtung der Länder der Zehnergruppe (seit 1962) und der Schweiz (seit 1984), dem Internationalen Währungsfonds (IWF) bei Bedarf zusätzliche Kredite in Landeswährung zu marktbezogenen Zinssätzen zur Verfügung zu stellen, um Beeinträchtigungen des internationalen Währungssystems zu verhüten oder zu beheben. Die AKV wurden mehrfach modifiziert und verlängert (zuletzt mit Wirkung vom Dezember
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