Akkretion (Völkerrecht)

Akkretion [lateinisch accretio »Anwachsen«, »Zunahme«] die, -/-en,

Völkerrecht: Vergrößerung eines Staatsgebietes infolge natürlicher Anschwemmung an Grenzflüssen und an Meeresküsten. Küstenlinien können sich dementsprechend ändern, wenn die maßgebenden Seekarten entsprechend geändert werden (Artikel 3 Genfer Küstenmeerübereinkommen von 1958, Artikel 5 Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen von 1982).

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.