Agrarbericht der Bundesregierung

Agrarbericht der Bundesregierung, agrar- und ernährungspolitischer Bericht, der auf der Grundlage des Landwirtschaftsgesetzes vom 5. 9. 1955 dem Bundestag bis 2007 jährlich bis zum 15. 2. vorzulegen war; seitdem nur noch alle vier Jahre. Er trat 1971 an die Stelle der seit 1956 erstellten »Grünen Berichte« und »Grünen Pläne«

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