Ad-hoc-Publizität
Ad-hoc-Publizität, Verpflichtung eines Emittenten von zum Handel an einer inländischen Börse zugelassenen Wertpapieren, alle Insiderinformationen gemäß § 13 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG, in der Fassung des Anlegerschutzverbesserungsgesetzes vom 28. 10. 2004), die ihn unmittelbar betreffen, unverzüglich zu veröffentlichen. Eine Insiderinformation betrifft ihn v. a. dann unmittelbar, wenn sie sich auf alle Umstände
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