Abwicklungsvertrag
Abwicklungsvertrag, Sonderform des Aufhebungsvertrages. Der Abwicklungsvertrag unterscheidet sich vom Aufhebungsvertrag dadurch, dass er nur die Rechtsfolgen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses regelt, während der Aufhebungsvertrag das Arbeitsverhältnis konstitutiv beendet. Ob der Abwicklungsvertrag dem Schriftformzwang unterliegt, ist umstritten, jedoch ist die Schriftform dringend zu empfehlen. In jedem Fall ist der vorausgegangene
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