Absetzung für Abnutzung (Steuerrecht)
Absetzung für Abnutzung, Abkürzung AfA, Steuerrecht:
die Verteilung von Anschaffungs- und Herstellungskosten abnutzbarer Wirtschaftsgüter (Maschinen, Gebäude, Fahrzeuge, Betriebs- und Geschäftsausstattung) auf die Jahre der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer (nach Maßgabe der von der Finanzverwaltung veröffentlichten AfA-Tabellen, § 7 Einkommensteuergesetz [EStG]). Dabei kann der Steuerpflichtige im Rahmen der Einkünfteermittlung die AfA als Betriebsausgaben (§ 4 EStG) oder Werbungskosten (§
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