Abduzenslähmung
Abduzenslähmung, Funktionseinschränkung des VI. Hirnnervs (Nervus abducens); durch fehlende oder eingeschränkte Erregung des temporalen geraden Augenmuskels (Musculus rectus lateralis) kann das Auge der betroffenen Seite nicht mehr nach außen bewegt werden, d. h., ein rechtes Auge kann beispielsweise nicht nach rechts gerichtet werden. Eine Abduzenslähmung führt zum Sehen von Doppelbildern
Informationen zum Artikel
Quellenangabe