Zwischenschein

Zwischenschein, Interims|schein, Anrechtsschein,

vorläufige Urkunde über gezeichnete Aktien bei Gründung oder Kapitalerhöhung einer AG vor Ausgabe der eigentlichen Aktien. Der Zwischenschein ist ein auf den Namen lautendes Wertpapier, aus dem sich die Mitgliedschaftsrechte des Aktionärs ergeben. An der Börse werden Zwischenscheine auch als Scrip bezeichnet.

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.