Zitiergesetz

Zitiergesetz, im römischen Recht das Senatsgesetz (»Oratio«) der römischen Kaiser Theodosius II. und Valentinian III. von 426, wonach die Gerichte den Rechtsansichten der spätklassischen Juristen Aemilius Papinianus, Iulius Paulus (Ende 2./Anfang 3. Jahrhundert), Domitius Ulpianus und Herennius Modestinus (1. Hälfte des 3. Jahrhunderts) sowie des Gaius folgen sollten. Bei Meinungsverschiedenheiten der

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