Wohnungszwangswirtschaft
Wohnungszwangswirtschaft, die nach den beiden Weltkriegen in Deutschland zur Behebung des Wohnungsmangels durch die Wohnraumbewirtschaftung eingeführte Beschränkung der Vertragsfreiheit bei Begründung und Auflösung von Wohnraummietverträgen. Die Wohnungszwangswirtschaft ist im früheren Bundesgebiet aufgrund des Abbaugesetzes von 1960 im Wesentlichen aufgehoben worden. In den neuen Ländern wurde die frühere staatliche Wohnungszwangswirtschaft
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