Wesentlichkeitslehre
Wesentlichkeitslehre, Wesentlichkeitstheorie,
die vom Bundesverfassungsgericht im Zusammenhang mit dem Vorbehalt des Gesetzes (Gesetzmäßigkeit der Verwaltung) entwickelte Auffassung, dass der Gesetzgeber aufgrund des Rechtsstaats- und des Demokratieprinzips verpflichtet ist, alle wesentlichen Entscheidungen für einen Regelungsbereich selbst zu treffen und nicht der Exekutive (Regierung, Verwaltung) zu überlassen. Nach überwiegender Ansicht bezieht sich die Wesentlichkeitslehre nicht
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