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Wahlbeamte

Wahlbeamte, Beamte, deren Berufung in das Beamtenverhältnis eine besondere Wahl erfordert. Wahlbeamte sind Beamte auf Zeit und können haupt- und ehrenamtlich tätig sein. Wahlbeamte spielen v. a. im kommunalen Bereich eine wichtige Rolle, besonders – je nach Kommunalverfassung – als Bürgermeister, Landräte, Beigeordnete.

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