Vorteilsausgleichung

Vorteils|ausgleichung, im Schadensersatzrecht die Anrechnung des Vorteils, der durch ein zum Schadensersatz verpflichtendes Ereignis ausgelöst wurde, auf den zu leistenden Schadensersatz. Verursacht z. B. jemand einen Unfall und erhält deshalb das Opfer Leistungen aus einer von ihm abgeschlossenen Versicherung, stellt sich die Frage, ob diese Leistungen die Ersatzpflicht des

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