Vorpfändung (Recht)
Vorpfändung, Recht:
vorauswirkende Ankündigung einer bevorstehenden Forderungspfändung. Schon vor Erlass des Pfändungsbeschlusses kann der Pfändungsgläubiger aufgrund eines vollstreckbaren Schuldtitels dem Schuldner (Inhaber der zu pfändenden Forderung) und dem Drittschuldner (dem Schuldner gegenüber an sich leistungspflichtig) durch den Gerichtsvollzieher die Benachrichtigung zustellen lassen, dass die Pfändung bevorsteht. Der Schuldner wird aufgefordert, sich jeder
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