Vollwinkel

Vollwinkel, gesetzliche Einheit des ebenen Winkels ohne festgelegtes Einheitenzeichen; entspricht dem Winkel eines vollen Kreises (d. h., die Länge des zugehörigen Kreisbogens ist gleich dem Kreisumfang): 1 Vollwinkel = 2π rad = 360° = 400 gon.

Quellenangabe

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