Verzugszinsen

Verzugszinsen, von einem Schuldner, der mit einer Zahlung in Verzug ist, vom Fälligkeitstermin ab zu zahlende Zinsen, die zusätzlich zu den normalen Zinsen berechnet werden. Der Verzugszinssatz beträgt bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, gemäß § 288 Absatz 1 Satz 2 BGB fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz,

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