Verzugszinsen
Verzugszinsen, von einem Schuldner, der mit einer Zahlung in Verzug ist, vom Fälligkeitstermin ab zu zahlende Zinsen, die zusätzlich zu den normalen Zinsen berechnet werden. Der Verzugszinssatz beträgt bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, gemäß § 288 Absatz 1 Satz 2 BGB fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz,
Quellenangabe
Kostenlos testen
redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte
altersgerecht aufbereitet im Schullexikon
monatlich kündbar