Vertrauensschadenversicherung

Vertrauens|schadenversicherung, Sparte der Kreditversicherung, die vor Schäden schützt, die durch vorsätzliche, schadensersatzpflichtige Handlungen (z. B. Unterschlagung, Betrug, Untreue) von Vertrauenspersonen entstehen. Man unterscheidet Personengarantie- und Personenkautionsversicherung. Letztere wird abgeschlossen von einem zur Sicherheitsleistung verpflichteten Arbeitnehmer, der dann anstelle einer Kaution die Police als Sicherheit hinterlegt. Bei der Personengarantieversicherung dagegen

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