Versicherungsrecht
Das Versicherungsrecht ist in das Sozialversicherungsrecht und das Privatversicherungsrecht zu trennen. Das Sozialversicherungsrecht zählt zum Sozialrecht und ist so Teil des öffentlichen Rechts. Das Privatversicherungsrecht regelt die Beziehungen zwischen Versicherer, Versicherungsnehmer und Dritten nebst dem Staat, dem Wettbewerber auf dem Versicherungsmarkt und dem Versicherungsvermittler als dem Absatzorgan des Versicherers. Zu
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