Urfehde

Urfehde [mittelhochdeutsch urvehe(de), zu ur- in der Grundbedeutung »(her)aus«, also eigentlich »das Herausgehen aus der Fehde«],

das vom Verletzten oder seiner Sippe beim Abschluss des Sühnevertrages geleistete Friedensversprechen, d. h. die eidliche Zusicherung der Beendigung jeder Feindschaft. Im späteren Mittelalter und in der Neuzeit der vom Angeklagten zu leistende Eid, sich jeder Rache gegenüber Kläger und Richter zu enthalten; in Urfehdebriefen und Urfehdebüchern beurkundet.

Quellenangabe

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