Untertanenländer

Untertanenländer, in der Schweiz die vor 1798 unter der Herrschaft eines oder mehrerer Orte (Kantone) stehenden Gebiete, denen auf der Tagsatzung keine Vertretung zustand und die auch sonst in keiner Weise an der Führung der eidgenössischen Politik beteiligt waren. Die Verwaltung der Untertanenländer lag in den Händen der Landvögte,

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